Nach jahrelangen Anstrengungen kann die Self Exit seit 2020 für ihre Mitglieder die Vermittlung einer Freitodbegleitung (FTB) anbieten, die von qualifizierten Ärzt:innen und Jurist:innen durchgeführt wird. Diese arbeiten mit der Self Exit im Rahmen der von ihr festgelegten Sicherheitsstandards zusammen. Diese Standards orientieren sich an dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen.

Voraussetzungen für eine FTB-Vermittlung durch die Self Exit

  • Mitgliedschaft in der Self Exit (mind. sechs Monate)
  • Antrag auf Vermittlung einer FTB bei der Self Exit
  • Nachvollziehbare Darstellung der Beweggründe und Stellungnahme zu den Sicherheitskriterien, ggfs. Beifügung aktueller (Kranken-) Unterlagen

In der Geschäftsstelle werden die Antragsunterlagen fachlich eingeschätzt. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, vermittelt die Self Exit die Unterlagen der freitodwilligen Person vertraulich an ein unabhängiges FTB-Team, das das weitere Verfahren der FTB übernimmt.

Durchführung der Freitodbegleitung

  • Erstgespräch: Der/die durch die Self Exit vermittelte Jurist:in führt zunächst ein Erstgespräch mit der freitodwilligen Person, nach Möglichkeit zusammen mit deren Angehörigen. Ziel dieses Gesprächs ist es, die persönlichen Motive, die familiären Verhältnisse und insb. die Freiverantwortlichkeit des Freitodwunsches abzuklären.
  • Zweitgespräch: Ein/eine durch die Self Exit vermittelte:r Arzt oder Ärztin führt das Zweitgespräch, u. a. um medizinisch-pflegerische, insb. palliative Alternativen zum Freitod zu erörtern. Auch dieses Gespräch wird ergebnisoffen geführt.
  • Terminvereinbarung: Wenn beide Gespräche zu dem Ergebnis führen, dass die Freiverantwortlichkeit gegeben ist und die FTB entsprechend der Rechtslage durchgeführt werden kann, wird mit der freitodwilligen Person ein Termin für den Freitod vereinbart.
  • Freitodbegleitung: Bei der FTB wirkt neben dem Arzt bzw. der Ärztin immer auch ein:e Jurist:in als Zeug:in mit. Angehörige oder Freunde können auf Wunsch ebenfalls anwesend sein. Nach der Feststellung des Todes wird die örtliche Kriminalpolizei informiert, damit das gesetzlich vorgeschriebene Todesermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Sicherheitsstandards der Self Exit

Unsere Sicherheitsstandards für die Vermittlung einer Freitodbegleitung umfassen unter anderem:

  • Eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft in der Self Exit
  • Die Einreichung eines schriftlichen Antrags auf Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung
  • Die Prüfung der eingereichten aktuellen (Kranken-) Unterlagen durch eine Ärztin oder einen Arzt und eine Juristin oder einen Juristen sowie deren medizinische und juristische Einschätzung (sog. Vier-Augen-Prinzip) hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für das Recht auf assistierten Suizid
  • Die Durchführung eines Erstgesprächs mit der freitodwilligen Person in der häuslichen Umgebung, in der Regel durch eine:n von der Self Exit vermittelte:n Jurist:in. Die Antragstellenden können Personen ihres Vertrauens zu dem Gespräch hinzuziehen. Das Ziel des Gesprächs ist es, die Gründe, die Umstände und die Freiverantwortlichkeit des Freitodwunsches zu verstehen und zu dokumentieren.
  • Darüber hinaus wird in einem von einer Ärztin oder einem Arzt geführten Zweitgespräch die Freiverantwortlichkeit nochmals abgeklärt. In diesem Gespräch werden auch mögliche medizinisch-pflegerische, insbesondere palliativmedizinische und andere Alternativen besprochen.

Wir informieren über den assistierten Suizid und wie Sie Nembutal online kaufen können. Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat.